Wie viel darf man mit der Aktivrente dazuverdienen?
Erfahren Sie, wie viel Rentner mit der Aktivrente hinzuverdienen dürfen und welche Regeln beim Zuverdienst im Ruhestand gelten...
Wie viel darf man mit der Aktivrente dazuverdienen?
Eine der häufigsten Fragen zur Aktivrente lautet: Wie viel darf ich als Rentner dazuverdienen? Die gute Nachricht: Nach Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es weiterhin keine feste Zuverdienstgrenze, die zu einer Kürzung der gesetzlichen Rente führt.
Neu ab 2026 ist jedoch ein steuerlicher Vorteil: Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung arbeitet, kann bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen. Erst Einkünfte oberhalb dieser Grenze unterliegen der Einkommensteuer.
Unabhängig davon gilt: Die gesetzliche Rente wird durch zusätzliches Einkommen nicht gekürzt. Rentner können also grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, solange sie die steuerlichen und versicherungsrechtlichen Regelungen beachten. Genau das macht die Aktivrente für viele besonders attraktiv.
Was Rentner beachten sollten
Auch wenn ein Teil des Hinzuverdienstes steuerfrei bleibt, müssen Einnahmen korrekt erfasst werden. Je nach Gesamteinkommen kann weiterhin eine Steuererklärung erforderlich sein. Außerdem können sich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung durch zusätzliches Einkommen verändern.
Wichtig zu wissen: Die steuerliche Begünstigung der Aktivrente gilt nicht für Minijobs und nicht für selbstständige Tätigkeiten. Minijobs bleiben zwar pauschal besteuert, profitieren aber nicht vom neuen Freibetrag.
Beliebte Jobs bei der Aktivrente
Viele Rentner entscheiden sich für Teilzeitstellen, projektbezogene Tätigkeiten oder flexible Nebenjobs. Auch Minijobs sind weiterhin beliebt, obwohl sie nicht unter die steuerfreie Aktivrente fallen. Auf spezialisierten Stellenbörsen für Rentner lassen sich passende Jobs finden, die sich gut mit dem Ruhestand kombinieren lassen und gleichzeitig finanzielle Spielräume eröffnen.