Aktivrente und Steuern: Das müssen Rentner wissen

Wer mit der Aktivrente arbeitet, sollte wissen, wie der Zuverdienst versteuert wird und welche steuerlichen Pflichten auf Rentner zukommen...

Aktivrente: Was Rentner ab 2026 steuerlich wissen müssen

Auch bei der Aktivrente gilt: Zusätzliches Einkommen kann steuerliche Folgen haben – aber seit dem 1. Januar 2026 gibt es einen wichtigen Vorteil. Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig weiterarbeitet, kann aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen. Nur Beträge darüber werden regulär besteuert.

Welche Einkünfte sind betroffen?

Grundsätzlich zählen Einkünfte aus Arbeit zur Einkommensteuer. Bei der Aktivrente ist aber entscheidend, ob die Tätigkeit begünstigt ist: Die Steuerfreiheit gilt nicht für Minijobs und nicht für Selbstständige oder Beamte.

Wichtige Punkte im Überblick

  • Aktivrente-Freibetrag: Bis zu 2.000 € pro Monat steuerfrei (darüber steuerpflichtig).
  • Grundfreibetrag: Bleibt grundsätzlich bestehen – entscheidend ist das Gesamteinkommen.
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Auch wenn der Hinzuverdienst steuerfrei ist, können hierfür weiterhin Beiträge fällig werden.
  • Steuererklärung: Kann trotzdem nötig sein, z. B. wenn neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte vorliegen.

Praktischer Tipp

Wer mit der Aktivrente arbeitet, sollte alle Einnahmen und Abrechnungen sauber dokumentieren. Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine helfen, die richtige Einordnung (begünstigte Beschäftigung ja/nein, Überschreiten der 2.000-€-Grenze, weitere Einkünfte) zu klären. Trotz möglicher Abgaben kann sich die Aktivrente für viele finanziell lohnen, insbesondere bei flexiblen Jobs mit überschaubarem Umfang.

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